Nach einem uns kürzlich zugetragenen Fall, möchten wir nocheinmal auf Vorsicht im Straßenverkehr hinweisen. Hierbei sollte auch der Radfahrer sich an die StVo halten und auf gegenseitige Rücksichtsnahme im Verkehr angehalten sein. Dies gilt vor allem bei Kreuzungen , Straßenübergängen sowie bei Grünpfeilen für Abbieger, bei denen es oft bei Missachtung zu Unfällen kommt. Bei einem „Grünabbiegerpfeil“ ist als Radfahrer darauf zu achten, mindestens 3 Sekunden an der entsprecheneden Kreuzung mit dem Fß auf dem Boden zu halten